
5.1 Anleihebedingungen für Pfandbriefe § 1 Nennbetrag Die von der Landesbank Saar, Saarbrücken (nachstehend die „Emittentin“ genannt) begebenen Öffentlichen Pfandbriefe Ausgabe 382 im Gesamtnennbetrag von (fünfundzwanzig Millionen EURO) sind eingeteilt in 500 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Öffentliche Pfandbriefe (nachstehend die „Pfandbriefe“ oder die „Emission“ genannt) im Nennbetrag von je EUR 50.000 § 2 […]

zum Basisprospekt vom 16.08.2010 Endgültige Bedingungen Öffentliche Pfandbriefe Ausgabe 382 der Landesbank Saar im Gesamtnennbetrag von EUR 25.000.000 WKN: SLB382 ISIN: DE000SLB3826 Emissionstag: 08.10.2010

5.1 Anleihebedingungen für Pfandbriefe § 1 Nennbetrag Die von der Landesbank Saar, Saarbrücken (nachstehend die „Emittentin“ genannt) begebenen Öffentlichen Pfandbriefe Ausgabe 381 im Gesamtnennbetrag von (fünfundzwanzig Millionen EURO) sind eingeteilt in 500 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Öffentliche Pfandbriefe (nachstehend die „Pfandbriefe“ oder die „Emission“ genannt) im Nennbetrag von je EUR 50.000 § 2 […]
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5.1 Anleihebedingungen für Standardschuldverschreibungen § 1 Nennbetrag Die von der Landesbank Saar, Saarbrücken (nachstehend die „Emittentin“ genannt) begebenen Inhaberschuldverschreibungen Serie 565 im Gesamtnennbetrag von (zehn Millionen EURO) sind eingeteilt in 200 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Inhaberschuldverschreibungen (nachstehend die „Inhaberschuldverschreibungen “ oder die „Emission“ genannt) im Nennbetrag von je EUR 50.000. § 2 Definition […]

5.1 Anleihebedingungen für Standardschuldverschreibungen § 1 Nennbetrag Die von der Landesbank Saar, Saarbrücken (nachstehend die „Emittentin“ genannt) begebenen Inhaberschuldverschreibungen Serie 565 im Gesamtnennbetrag von (fünfzig Millionen EURO) sind eingeteilt in 1000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Inhaberschuldverschreibungen (nachstehend die „Inhaberschuldverschreibungen “ oder die „Emission“ genannt) im Nennbetrag von je EUR 50.000. § 2 Definition […]

zum Basisprospekt vom 06.06.2012 Endgültige Bedingungen Inhaberschuldverschreibungen Serie 565 der Landesbank Saar im Gesamtnennbetrag von EUR 10.000.000 WKN: SLB565 ISIN: DE000SLB5656 Emissionstag: 23.01.2013

zum Basisprospekt vom 06.06.2012 Endgültige Bedingungen Inhaberschuldverschreibungen Serie 565 der Landesbank Saar im Gesamtnennbetrag von EUR 50.000.000 WKN: SLB565 ISIN: DE000SLB5656 Emissionstag: 23.01.2013

5.1 Anleihebedingungen für Standardschuldverschreibungen § 1 Nennbetrag Die von der Landesbank Saar, Saarbrücken (nachstehend die „Emittentin“ genannt) begebenen Inhaberschuldverschreibungen Serie 564 im Gesamtnennbetrag von (fünfzig Millionen EURO) sind eingeteilt in 1000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Inhaberschuldverschreibungen (nachstehend die „Inhaberschuldverschreibungen “ oder die „Emission“ genannt) im Nennbetrag von je EUR 50.000. § 2 Definition […]

5.1 Anleihebedingungen für Standardschuldverschreibungen § 1 Nennbetrag Die von der Landesbank Saar, Saarbrücken (nachstehend die „Emittentin“ genannt) begebenen Inhaberschuldverschreibungen Serie 564 im Gesamtnennbetrag von (hundert Millionen EURO) sind eingeteilt in 2000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Inhaberschuldverschreibungen (nachstehend die „Inhaberschuldverschreibungen “ oder die „Emission“ genannt) im Nennbetrag von je EUR 50.000. § 2 Definition […]

zum Basisprospekt vom 06.06.2012 Endgültige Bedingungen Inhaberschuldverschreibungen Serie 564 der Landesbank Saar im Gesamtnennbetrag von EUR 50.000.000 WKN: SLB564 ISIN: DE000SLB5649 Emissionstag: 23.01.2013

5.1 Anleihebedingungen für Standardschuldverschreibungen § 1 Nennbetrag Die von der Landesbank Saar, Saarbrücken (nachstehend die „Emittentin“ genannt) begebenen Inhaberschuldverschreibungen Serie 563 im Gesamtnennbetrag von (fünfzig Millionen EURO) sind eingeteilt in 1000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Inhaberschuldverschreibungen (nachstehend die „Inhaberschuldverschreibungen “ oder die „Emission“ genannt) im Nennbetrag von je EUR 50.000. § 2 Definition […]
